Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fair Unternehmensdienste GmbH für Transportdienstleistungen sowie für den Fahrdienst von Menschen mit Behinderung.
Transportdienstleistungen — allgemein
- §01
Transport durch unabhängige Transportunternehmen
Der Transport erfolgt durch unabhängige Transportunternehmen (Kurierdienste), die vertraglich mit der Fair Unternehmensdienste GmbH verbunden sind und von ihr ausgewählt werden. Die Fair Unternehmensdienste fungiert als Vermittler oder Auftragnehmer des Transportauftrages. Die Auswahl der Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- §02
Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Der Auftraggeber hat alle wesentlichen Angaben über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen. Transportiert werden können alle Güter, die sich zur Beförderung mit PKW, Kleintransporter und LKW eignen.
- §03
Übergabe und Verpackung der Sendung
Der Versender hat die Sendung in beförderungsfähigem Zustand zu übergeben; er ist u. a. für eine ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung nicht gegeben, weist der Kurier darauf hin. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann gemäß VBGL (§§ 37 I, 3 II) auf den Auftraggeber über.
- §04
Gefährliche Güter
Bei gefährlichen Gütern unterrichtet der Auftraggeber bei Auftragsvergabe über Gefährlichkeit, Klasse und Nummer gemäß ADR/GGVS sowie die Schutzausrüstung. Erfolgen diese Informationen nicht, kann die Übernahme abgelehnt werden; die Kosten der vergeblichen Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- §05
Be- und Entladezeiten
Be- und Entladezeiten sowie eventuelle Standzeiten werden gesondert vergütet und sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Je Ladestelle bleiben jeweils 5 Minuten ohne Berechnung.
- §06
Ladehilfsmittel und Packmittel
Die Verpflichtung des Frachtführers umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Paletten (§ 38 VBGL). Ein Palettentausch ist gesondert schriftlich zu vereinbaren und besonders zu vergüten.
- §07
Schadensanzeige
Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich schriftlich gegenüber der Fair Unternehmensdienste GmbH anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden spätestens innerhalb einer Woche nach Annahme. Werden die Fristen nicht eingehalten, entfällt jede Haftung.
- §08
Transportversicherung
Fair Unternehmensdienste sorgt bei allen Beförderungsverträgen für eine Transportversicherung gemäß §§ 27 ff VBGL. Die Haftung für Transportschäden ist auf vierzig Sonderziehungsrechte (gesetzlich 8,33) je kg Transportgut erweitert. Sie kann durch eine zusätzliche Versicherung weiter erweitert werden.
- §09
Haftung für bestimmte Güter
Es besteht keine Haftung für Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern. Für Funktionsstörungen elektrischer Geräte wird nur bei nachgewiesenem Verschulden gehaftet. Die Haftung für hochwertige Güter wie Edelmetalle, Juwelen, Zahlungsmittel, Tabakwaren und Antiquitäten ist generell ausgeschlossen — ausgenommen Wertsendungen gemäß § 10.
- §10
Haftung bei Transportschäden
Fair Unternehmensdienste haftet für Transportschäden lediglich in Höhe des Materialwertes der Sendung, nicht aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge des Transportschadens.
- §11
Haftung bei Lieferfristüberschreitung
Eine Haftung für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitung besteht nur bei schriftlich vereinbarten Fixterminen und Verschulden; sie ist auf 500,00 € beschränkt. Für Schäden durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet.
- §12
Wertsendungen
Bei nationalen Wertsendungen haftet Fair Unternehmensdienste bis zu 500,00 € je Sendung. Eine Haftungserweiterung bis 25.000,00 € kann gegen Aufpreis vereinbart werden. Bei internationalen Wertsendungen gelten die Regelungen der Ziffer 23.1-5 ADSp bzw. das „Montrealer Übereinkommen“. Die Eindeckung einer Versicherung ist mit Zusatzkosten verbunden.
- §13
Beförderungsentgelt
Das Beförderungsentgelt richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten, sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Es ist spätestens bei Ablieferung in bar fällig; bei bargeldloser Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung. Zahlungsverzug tritt zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein; es können Zinsen von 1 % je angefangenem Monat sowie Mahngebühren verlangt werden.
- §14
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Leipzig. Sämtliche Ansprüche verjähren in sechs Monaten ab Fälligkeit, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
Fahrdienst von Menschen mit Behinderung
- §01
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung, die von der Fair Unternehmensdienste GmbH erbracht werden.
- §02
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Transport von Personen mit Behinderung durch speziell ausgestattete Fahrzeuge und geschultes Personal nach den vereinbarten Fahrtrouten und -zeiten.
- §03
Leistungsumfang
Wir verpflichten uns, den Fahrgast sicher, pünktlich und bequem zu befördern. Bei Verspätungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
- §04
Buchung und Vertragsschluss
Die Buchung kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung von der Fair Unternehmensdienste GmbH bestätigt wurde.
- §05
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten. Zahlungen sind spätestens nach Inanspruchnahme der Dienstleistung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns Verzugszinsen und Mahngebühren vor.
- §06
Stornierung und Rücktritt
Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichtantritt behalten wir uns vor, eine Stornogebühr zu erheben.
- §07
Haftung
Wir haften für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Haftung für Vermögens-, mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- §08
Pflichten des Fahrgastes
Der Fahrgast ist verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften zu beachten und den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Für Schäden durch Fehlverhalten haftet der Fahrgast selbst.
- §09
Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
- §10
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist Leipzig.